Teilgutschrift – Pensionskonto

Die für ein Kalenderjahr erworbenen Beitragsgrundlagen werden zusammengezählt. Dabei darf die Jahreshöchstbeitragsgrundlage nicht überschritten werden. 1,78% (gesetzlich festgelegter Kontoprozentsatz) dieser Beitragsgrundlagensumme werden dem Pensionskonto gutgeschrieben (= Teilgutschrift). Siehe dazu auch Pensionskonto!