Eigenpensionen sind Leistungen, die aus eigenen Versicherungsansprüchen entstehen. In der Pensionsversicherung sind folgende Eigenleistungen vorgesehen:
- Alterspension
- Korridorpension
- Schwerarbeitspension (seit 1.1.2007)
- Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer – Übergangsbestimmung
- Krankheitsbedingte Pension
- Fortbetriebspension (nur für Selbstständige)