Auf dem Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die der/die Kontoinhaberin in seinem/ihrem Erwerbsleben erwirbt. Die auf dem Pensionskonto für ein Kalenderjahr festgesetzten Beitragsgrundlagen werden zusammengezählt. 1,78% (gesetzlich festgelegter Kontoprozentsatz) dieser Beitragsgrundlagensumme werdendem Pensionskonto gutgeschrieben (= Teilgutschrift).
Die Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre wird aufgewertet und mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres zusammengezählt. Das Ergebnis ist die Gesamtgutschrift. Die Gesamtgutschrift ist die jährliche Bruttopension inklusive Sonderzahlungen, abzüglich etwaiger Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter. Die Gesamtgutschrift, geteilt durch 14, ergibt die monatliche Bruttoleistung zum Regelpensionsalter.