Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und in keinergesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert sind, können sich, ohne Vorversicherungszeiten in der Pensionsversicherung erworben zu haben, freiwillig selbst versichern, solange ihr Wohnsitz in Österreich ist. Sie hat den Zweck, die Voraussetzungen für eine anschließende Weiterversicherung zu schaffen.