Alle Bezieherinnen einer österreichischen Pension (und auch Übergangsgeldbezieherinnen) unterliegen grundsätzlich, solange sie sich ständig in Österreich aufhalten, der Krankenversicherung.
Dieser Krankenversicherungsschutz besteht bei Zutreffen bestimmter Voraussetzungen auch bei einem Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum bzw. in einem Abkommensstaat. Von jeder auszuzahlenden Pension (ausgenommen Waisenpension) und von jedem auszuzahlenden Übergangsgeld ist ein Krankenversicherungsbeitrag einzubehalten.