Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine selbstständig erwerbstätige Person (Gewerbetreibende/r, Bauer/Bäuerin) nicht mehr in der Lage ist, irgendeine in Betracht kommende Erwerbstätigkeit auszuüben. Für Gewerbetreibende ist nach Vollendung des 50. Lebensjahres ein Berufsschutz vorgesehen. Personen, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, gelten auch als erwerbsunfähig, wenn sie durch Krankheit oder Gebrechen außerstande sind, jene Tätigkeit auszuüben, die in den letzten 15 Jahren mindestens 10 Jahre hindurch ausgeübt wurde.

Dabei sind zumutbare Änderungen dieser Tätigkeit zu berücksichtigen. Grundlage für die Entscheidung, ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt, bildet eine ärztliche Begutachtung.