Für die Zeit der Erziehung eines Kindes werden bis zu 48 Monate, im Falle einer Mehrlingsgeburt bis zu 60 Monate, nach der Geburt als Ersatzzeit bzw. als Zeit einer Teilversicherung angerechnet. Bei Geburt eines weiteren Kindes/weiterer Kinder innerhalb dieses Zeitraumes ist die Anzahl der Ersatzmonate bzw. Monate einer Teilversicherung mit der neuerlichen Geburt zu begrenzen.