In der Pensionsversicherung ist keine „Mindestpension“ vorgesehen. Fälschlicherweise wird das „Mindesteinkommen“, das unter Umständen durch die Gewährung einer Ausgleichszulage garantiert wird, oft als „Mindestpension bezeichnet.
In der Pensionsversicherung ist keine „Mindestpension“ vorgesehen. Fälschlicherweise wird das „Mindesteinkommen“, das unter Umständen durch die Gewährung einer Ausgleichszulage garantiert wird, oft als „Mindestpension bezeichnet.