Ausgleichszulage – Pensionskonto

Diese Zulage soll jedem Pensionsbezugsberechtigten, der seinen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, unter Bedachtnahme auf seine familiären Verhältnisse sowie sonstigen Einkünfte und Unterhaltsleistungen ein Mindesteinkommen (keine Mindestpension) sichern. Die Ausgleichszulage gebührt in der Höhe der Differenz zwischen dem ‚Gesamteinkommen“ und dem jeweiligen Richtsatz.