Korridorpension

Jene Pension, die nach Vollendung des 62. Lebensjahres und bei Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 462 Versicherungsmonaten in Anspruch genommen werden kann. Grundsätzlich können ab dem 1.1.1944 geborene Männer in Korridorpension gehen. Für Frauen kommt diese Pensionsart (vorläufig) nicht in Betracht, weil ihr Regelpensionsalter bis zum Jahr 2028 unter 62 Jahren liegt.