Versicherungszeiten – Pensionskonto

Versicherungszeiten sind die Basis für das Entstehen eines Pensionsanspruches und für die Pensionshöhe.

  1. Versicherungszeiten bis 31.12.2004 Diese Zeiten werden in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterteilt. Für Beitragszeiten ist die Entrichtung von Beiträgen vorgesehen. Ersatzzeiten werden ohne Beitragsentrichtung als Versicherungszeit berücksichtigt. Von Personen, die vor 1.1.1955 geboren sind, werden auch über den 31.12.2004 hinaus Beitragszeiten und Ersatzzeiten erworben.
  2. Versicherungszeiten ab 1.1 .2005 Für Personen, die ab 1.1.1955 geboren sind, werden seit 1.1.2005 folgende Zeiten erworben: Zeiten einer Pflichtversicherung nach dem ASVG, GSVG, BSVG und FSVG aufgrund einer Erwerbstätigkeit, Zeiten einer Pflichtversicherung, für die der Bund, das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, das Arbeitsmarktservice oder ein öffentlicher Fonds Beiträge zu zahlen hat, Zeiten einer freiwilligen Versicherung nach dem ASVG, GSVG, BSVG und FSVG.