Das ASVG regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der in Österreich unselbstständig Erwerbstätigen sowie die Krankenversicherung der Pensionistinnen nach diesem Bundesgesetz, sofern das APG nichts anderes bestimmt.
Das ASVG regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der in Österreich unselbstständig Erwerbstätigen sowie die Krankenversicherung der Pensionistinnen nach diesem Bundesgesetz, sofern das APG nichts anderes bestimmt.