Ratgeber „Aktien Kauf Gebühren“


Beim Aktienhandel können Sie Gewinne einfahren und durchaus auch schon einmal Verluste einfahren. Planbar bzw. kalkulierbar ist dies nicht. Ein fest stehender Fakt ist allerdings, dass beim Handel mit Aktien immer Gebühren anfallen.

An erster Stelle stehen dabei die klassischen Depotgebühren. Während etliche Banken für die Führung eines Depots eine bestimmte Jahresgebühr verlangen, der sich meistens prozentual vom Depotwert ableitet, gibt es mittlerweile aber auch viele Institute – zumeist Direktbanken -, die eine Depotverwaltung kostenlos anbieten. Ansonsten ist in der Regel eine fest vereinbarte Jahresgebühr zwischen 12 bis 20 Euro üblich. Das sind aber bei Weitem nicht alle Gebühren, die anfallen können. Dieser Ratgeber „Aktien Kauf Gebühren“ erläutert Ihnen nicht nur die verschiedenen Gebührenarten, Sie können von ihm auch Ihre Vorgehensweise ableiten. Denn hier wird Ihnen aufgezeigt, dass Ihnen beim intensiven Handel mit Aktien die Ordergebühren wichtig sein sollten. Handeln Sie demgegenüber eher wenig und mit einem lediglich geringem Kapitalvolumen, dann kommt es für Sie weniger auf die Transaktionskosten, dafür aber auf niedrige Depotgebühren an.

Achten Sie auf Gebühren bei Teilausführungen einer Order

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Selbst wenn Sie sich für einen Broker entschieden haben, der für die Führung eines Depots bzw, eines Depotkontos keine jährliche Grundgebühr verlangt, werden Sie trotzdem um Gebührenzahlungen nicht herum kommen. Gebühren beim Aktienkauf fallen nämlich immer an; sie lassen sich in keinem Fall vermeiden. Ob Sie Aktien kaufen oder verkaufen – bei jeder von Ihnen platzierten Order fallen Kosten respektive Gebühren an. Dies gilt auch dann, falls eine von Ihnen ausgegebene Order nur in Teilausführung, also nicht vollständig, erfüllt worden ist. In einem solchen Fall werden dann vom jeweiligen Broker für jede Teilausführung entsprechende Gebühren verlangt. Insgesamt übersteigen diese dann auch die fälligen Gebühren, die für eine einzelne Gesamtausführung anfallen. Diese Art von unnötigen Gebühren können Sie allerdings vermeiden. Versehen Sie einfach Ihre Verkaufs- oder auch Kauforder mit dem Zusatz „All or one“, dann werden automatisch keine Teilausführungen mehr zugelassen.

Order per Telefon: Eine Broker verlangen „Offline-Zuschläge“


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Grundsätzlich fallen bei jeder getätigten Order entsprechende Orderprovisionen für das Geldinstitut an, bei dem Ihr Depotkonto geführt wird; hinzu kommen die obligatorische Makler-Courtage sowie zusätzlich börsenplatzabhängige Gebühren. In der Regel richtet sich die Orderprovision für die depotführende Bank nach dem tatsächlichen Gesamtwert der Order. Ausgehend von diesem Gesamtwert verlangen die Banken dann einen bestimmten prozentualen Anteil als Provision. Die traditionellen Banken fordern bei Aktienkäufen oder -verkäufen vorzugsweise eine Provision, die bei rund einem Prozent des aktuellen Kurswertes liegt. Zumeist fordern die Banken jedoch eine bestimmte Mindestgebühr pro Trade, die in erster Linie bei Kleinaufträgen zum Tragen kommt. Sie sollten in diesem Zusammenhang explizit nach Brokern suchen, die eine Maximalgebühr als Obergrenze anbieten. Dann können Sie sicher sein, dass Ihnen bei vergleichsweise großen Trades nicht zu hohe Gebühren in Rechnung gestellt werden. Einige Online-Broker verlangen des Weiteren so bezeichnete „Offline-Zuschläge“. Diese müssen Sie dann bezahlen, wenn Sie die Order zum Beispiel per Telefon und nicht online über das Internet aufgeben. Aber aufgepasst – diese „Offline-Zuschläge“ ersetzen keinesfalls die von der jeweiligen Bank verlangten Orderprovision; stattdessen werden sie auf eben diese aufgeschlagen.

Börsenplatzabhängiges Entgelt: Börse und Standort als Indikatoren für die Höhe der Gebühren

Fällig wird neben der Orderprovision zudem ein börsenplatzabhängiges Entgelt. Die Höhe dieser Gebühren hängt dabei zum einen vom jeweiligen Börsensitz bzw. Land und zum anderen von der Börse an sich ab. So werden gemeinhin für den Handel von Aktien an einer inländischen Börse weniger Gebühren verlangt als für einen Trade der gleichen Aktien an einer ausländischen Börse. In der Branche wird diese Gebühr auch als Transaktionsentgeld bezeichnet, wobei der jeweils eingeforderte Betrag für die Nutzung des entsprechenden Börsenplatzes fällig wird. Die Höhe der Gebühr kann sich von Standort zu Standort unterschiedlich darstellen. In der deutschen Finanz- bzw. Bankenhochburg Frankfurt liegt dieses Transaktionsentgeld bei einer Aktienorder zum Beispiel bei bei 0,0096 Prozent des gesamten Auftragsvolumens; allerdings beträgt die Mindestgebühr – unabhängig von der Geringfügigkeit des Auftragsvolumen – prinzipiell 60 Cent.

Die Makler-Courtage wird von mehreren Faktoren beeinflusst

Bezahlen müssen Sie aber auch den von den Maklern respektive den Börsenspezialisten angebotenen Service der Orderabwicklung sowie der Kursstellung. Für diese Art von Service wird daher eine so bezeichnete Makler-Courtage fällig. Dieses Handelsentgelt für Aktienkäufe ist dabei nicht einheitlich gestaltet, sondern wird von der Höhe her börsenspezifisch bestimmt. Die Makler an der Frankfurter Börse verlangen zum Beispiel ein Handelsentgelt für Aktienverkäufe und -käufe von exakt 0,0504 Prozent des jeweiligen Ordervolumens. Platzieren Sie lediglich eine kleinere Order, wird grundsätzlich eine Mindestgebühr von 2,52 Euro veranschlagt. Geben Sie an anderen Handelsplätzen eine Order in Auftrag, können andere Mindestgebühren bzw. Prozentsätze an sich anfallen. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die jeweils aufgerufene Makler-Courtage. Beachten Sie dabei, dass in manchen Fällen die Makler-Courtage abhängig ist von der Art der gehandelten Aktien. Dabei trifft oftmals der Umstand ein, dass DAX-Aktien, die prinzipiell hohe Umsatzwerte aufweisen, von der Maklercourtage her deutlich niedriger ausfallen als dies bei umsatzschwächeren Nebenwerten der Fall ist.

Sonderfall Namensaktien: Gebühren für die Umschreibung mit einkalkulieren

Neben den bisher identifizierten Gebührenbestandteilen, die grundsätzlich beim Aktienhandel bzw. beim Verkaufen und Kaufen von Aktien anfallen, müssen Sie aber durchaus bei expliziten Sonderfällen noch mit weiteren Kosten respektive Gebühren rechnen. Erwerben Sie zum Beispiel Namensaktien wird in der Regel eine Umschreibegebühr fällig. Diese wird damit begründet, dass die Wertpapiere auf den Namen des neuen Besitzers der Namensaktien umgeschrieben werden müssen; diese Umschreibung wird grundsätzlich im Aktienbuch der jeweiligen Aktiengesellschaft vollzogen. Solle zudem eine explizite Order mit einem Limit versehen sein, verlangen einige Broker Gebühren. Diese Zusatzgebühr wird Ihnen beim Aktienhandel oftmals auferlegt werden, da es durchaus sinnvoll ist, Limits beim Handel von Aktien zu setzen.


Fazit

Sollten Sie oft Aktien kaufen und dann auch schnell wieder verkaufen, ist dies nicht nur äußerst spekulativ (im Gegensatz zu langfristig angelegten Investitionen), sondern verkleinert zudem auch noch nahezu kontinuierlich Ihr angespartes Vermögen, da Sie durch eine derartige Vorgehensweise hohe Kosten bzw. Gebühren generieren. Sie spüren die durch die Gebühren anfallenden Kosten dabei besonders stark, wenn Sie mit lediglich durchschnittlich großen oder sogar kleinen Depots agieren. In Bezug auf eine generelle Kostenreduzierung sollten Sie daher Ihre Anlagestrategie grundsätzlich langfristig ausrichten und die Aktien tatsächlich als reine Geldanlage ansehen und nicht als Spekulationsobjekte bzw. als Spielmaterial verstehen. Um Gebühren bzw. Kosten bereits im Vorfeld kalkulieren zu können, sollten Sie etwaige Orderbeispiele auf dem Papier kalkulieren. So erlangen Sie schnell Aufschluss darüber, welche Gebühren Ihre Bank verlangt, wenn Sie Aktien zum Beispiel für 1.000, 5.000 oder sogar 10.000 Euro erwerben. Sie sehen dann, wie viel Prozent von Ihrer Investitionssumme für Gebühren veranschlagt werden. Seien Sie sich stets dabei über die Folgen für Ihr Renditeziel im Klaren; schließlich schmälern hohe Gebühren Ihre Rendite. Faktisch sollten Sie prinzipiell eine höhere Bruttorendite erzielen, damit Sie nach Abzug aller Kosten bzw. Gebühren Ihr vorab formuliertes Renditeziel erreichen.

Dieser Ratgeber „Aktien Kauf Gebühren“ gibt Ihnen diesbezüglich folgende Faustregel mit auf den Weg auf das Börsenparkett: Je mehr Kapital Sie einsetzen, desto unempfindlicher sind Sie gegenüber entsprechenden Transaktionsgebühren bzw. -kosten. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Je weniger Kapital Sie investieren, desto höher muss dann aber Ihre erzielte Rendite ausfallen, damit die anfallenden Gebühren Ihren möglichen Gewinn nicht wirklich schmerzhaft beeinträchtigen.

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