Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Sie ist eine Abzugssteuer in Höhe von 25 Prozent (Bankzinsen) oder 27,5 Prozent (Dividenden). Im Regelfall wird diese Steuer von den Banken an das Finanzamt abgeführt, was die Bürokratie für den Verbraucher erleichtert.
Wichtige Arten der Kapitalertragsteuer
Seit 1993 existiert in Österreich eine Steuer auf Kapitalerträge, die für Anleger und Sparer relevant ist. Bis zum 31.12.2015 galt ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent, der für Dividendenwerte nach oben korrigiert wurde.
- Geldeinlagen bei Banken
Typische Anlageformen wie Festgeld, Sparbuch und Tagesgeld werden mit 25 Prozent besteuert. Das gilt auch für den klassischen Bausparvertrag. - Kursgewinne und Dividenden
Wer in Aktien investiert hat und eine Gewinnbeteiligung (Dividende) erhält, muss sie entsprechend versteuern. In diese Gruppe fallen Anleihen, Fonds, Bundesschätze oder sonstige Wertpapiere. Am 01.01.2016 wurde dieser Steuersatz von 25 auf 27,5 Prozent erhöht.
Bitte beachten: Bei Immobilientransaktionen galt eine Gewinnbesteuerung von 25 Prozent, die nun auf 30 Prozent angehoben wurde. Die Besteuerung geschieht in Form der Immo-ESt, welche nicht mit der KESt zu verwechseln ist!
Steuertipps fürs Finanzamt
Sobald die Steuer bezahlt wurde, gilt der Ertrag als „endbesteuert“ – das bedeutet, dass keine sonstigen Steuern anfallen. Der persönliche Steuersatz ist irrelevant, da für alle Bürger der pauschale Wert von 25 bzw. 27,5 Prozent gilt. Doch es gibt eine kleine Ausnahme: Wer einen Steuersatz von unter 25 Prozent hat, kann sich vom Finanzamt die Differenz erstatten lassen. Das ist dann der Fall, wenn man ein niedriges Gehalt hat oder etwa nur von Zinseinnahmen in geringer Höhe lebt. Eine Spareinlage mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren ist ebenfalls steuerfrei.
Steuer-Tipp: Oftmals verfügen Verbraucher über mehrere Aktiendepots. Während ein Depotkonto solide Einkünfte abwirft, notiert das andere tiefrot im Minus. Hier kann man die Verluste mit den realisierten Gewinnen verrechnen.
Es besteht ein enormer Unterschied zwischen Dividenden und Kursgewinnen: Bei Aktien gilt ein Gewinn erst dann als realisiert, wenn die Wertpapiere verkauft werden. So kann man einen Strich unter das Investment ziehen und die Differenz vom Kauf- und Verkaufskurs berechnen. Für das Finanzamt ist das Kaufdatum entscheidend: Wurde das Aktienpaket bis zum 31.12.2010 erworben, sind die Gewinne komplett steuerfrei. Für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2015 gilt der vorige Steuersatz von 25 Prozent.
Rückerstattung der KESt
Eine Erstattung dieser Steuer muss jedes Jahr beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Es gilt eine rückwirkende Frist von bis zu 5 Jahren. Vor allem für Familien mit Kindern ist diese Option (Kinderabsetzung) interessant, wenn über 610,80 Euro an Kapitalertragsteuern bezahlt wurden. Bei Haushalten mit einem Alleinverdiener und dessen Ehepartner wird die Alleinverdienerabsetzung angewandt: Hat die Familie keine Kinder, beträgt die Erstattung 364 Euro. Mit einem Kind liegt sie bei 494 Euro und mit zwei Kindern bei 669 Euro. Jedes weitere Kind erhöht diesen Wert um 220 Euro.
Zusammenfassung
Die Kapitalertragsteuer liegt bei 25 Prozent, sofern es sich nicht um ein Wertpapiergeschäft handelt. Für Aktien, ETFs, Fonds oder ähnliche Finanzprodukte gilt ein Steuersatz von 27,5 Prozent. Handelt es sich um Finanzprodukte, die vor dem 01.01.2011 gekauft wurden und erst jetzt realisiert werden, fallen keine Steuern an.