Ratgeber Ratenkredit


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Ein Ratenkredit ist ein Darlehen, das ein Finanzinstitut dem Kreditnehmer für eine bestimmte Laufzeit zu einem vertraglich vereinbarten Zinssatz zur Verfügung stellt. Zurückgezahlt wird er in einer festgelegten Anzahl von Monatsraten, die jeweils die Summe sind aus Tilgung, Zins sowie Gebühren des Kreditinstituts. Informieren Sie sich mit dem Ratgeber „Ratenkredit“ über die Rahmenbedingungen des Ratenkredits.

Was ist ein Ratenkredit?

Der Ratenkredit ist einer der gebräuchlichsten Kreditarten überhaupt. Er ist seinem Wesen nach ein Konsumentenkredit und wird von Finanzinstituten unter verschiedenen Bezeichnungen angeboten, beispielsweise als Kleinkredit, Verbraucherkredit oder Onlinekredit. Ebenso variieren die Größenordnungen, die vom Kleinkredit bis zu einem größeren Kreditrahmen reichen, wobei sich der finanzielle Rahmen zwischen 1.000 und 75.000 Euro bewegt. Immer häufiger werden Ratenkredite über Onlineportale abgewickelt, bei denen der Verbraucher nach Eingabe von Kreditsumme und Laufzeit sofort die monatliche Rückzahlungsrate ermitteln kann.

Angeboten werden kurze Laufzeiten zwischen 6 und 36 Monaten sowie lange Laufzeiten, die zwischen 48 und 84 Monaten liegen, wobei in Ausnahmefällen auch verlängerte Laufzeiten von 96 bis 120 Monaten möglich sind. Je nach Laufzeit variieren auch die Zinssätze von Ratenkrediten. Das bedeutet, je länger die Laufzeit, desto höher fällt auch der vertraglich festgelegte und über die Laufzeit konstante Zinssatz aus. Dieser kann allerdings je nach Risiko der jeweiligen Personengruppe höher angesetzt werden. Das gilt auch für die Schufa-Auskunft des betreffenden Kreditnehmers, die sich ebenfalls auf die Höhe des Zinssatzes auswirken kann. Grundsätzlich gilt, wer mit einem höheren finanziellen Risiko behaftet ist, muss damit rechnen, auch höhere Zinsen bei der Vergabe eines Ratenkredits zahlen zu müssen. Regelmäßig wird der Ratenkredit als Blankodarlehen vergeben, ohne dass weitere Sicherheiten notwendig sind. Meist reicht der Nachweis der Bonität aus, die bei Arbeitnehmern durch ein regelmäßiges Einkommen und bei Selbstständigen durch die Vorlage der Steuererklärung dokumentiert werden.

Ratgeber „Ratenkredit“: Rechtliche Grundlagen des Ratenkreditvertrages

Rechtsgrundlage für den zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer schriftlich geschlossenen Ratenkreditvertrag ist § 488 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in dem die vertragstypischen Pflichten eines Darlehensvertrages festgeschrieben sind. Da es sich bei einem Ratenkredit um ein Verbraucherdarlehen handelt, hat der Kreditnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Dann ist er allerdings verpflichtet, das bereits überwiesene Darlehen unverzüglich an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Hat der Kreditnehmer ein passendes Angebot gefunden, stellt er bei dem betreffenden Kreditinstitut einen Antrag auf Erteilung des Ratenkredits. Nur noch wenige Kreditnehmer stellen den Antrag bei einem Mitarbeiter einer Bank. Der weitaus größere Teil wickelt die Antragstellung online ab.

Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss mit den für die Bewilligung des Ratenkredits erforderlichen Unterlagen verschickt werden. Welche Unterlagen erforderlich sind, ist vor allem davon abhängig, welchen Status der Antragsteller hat, ob er beispielsweise Student, Angestellter, Rentner oder ob er selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler ist.

  • Angestellte reichen eine Kopie der Gehaltsabrechnung oder des Kontoauszugs der letzten zwei bis drei Monate ein. Manche Kreditgeber verlangen außerdem die Vorlage einer ausgefüllten Selbstauskunft
  • Gleiches gilt für Studenten, die einen Nachweis für ihr monatliches Einkommen vorlegen müssen, beispielsweise Kontoauszüge, die belegen, dass die Eltern das Studium mit regelmäßigen monatlichen Beträgen finanzieren, oder andere Sicherheiten oder die Benennung eines Bürgen. 
  • Wer als Rentner einen Ratenkredit beantragt, muss einen Rentenbescheid vorlegen. Anders als bei jüngeren Menschen achten Kreditgeber angesichts des fortgeschrittenen Alters von Senioren wegen des Ausfallsrisikos auf kürzere Laufzeiten. Es häufen sich Fälle, in denen Rentner aus Altersgründen keinen Kredit bewilligt bekommen und die diesen Sachverhalt an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zwecks Überprüfung weiterleiten. 
  • Auch Selbstständige und Freiberufler sind eine besondere Personengruppe, die aufgrund eines fehlenden regelmäßigen Einkommens mit einem Ausfallsrisiko behaftet sind. Sie müssen ebenfalls Einkommensnachweise einreichen, beispielsweise eine betriebswirtschaftliche Auswertung, eine Einnahmen-/Überschussrechnung, eine Verlust- und Gewinnrechnung oder Kontoauszüge.

Anhand der eingereichten Unterlagen verschafft sich der Kreditgeber einen Überblick über die Bonität des potenziellen Kreditnehmers, die Auskunft darüber gibt, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, den Ratenkredit zurückzuzahlen. Der vom Kreditnehmer unterschriebene Antrag wird mit allen anderen als Nachweis erforderlichen Unterlagen an den Kreditgeber verschickt. Nach deren Erhalt wird der Kreditgeber über die Kreditvergabe entscheiden. Regelmäßig wird der Kreditantrag bewilligt, und in der gewünschten Höhe auf das Girokonto des Kreditnehmers überwiesen.

Das Postident-Verfahren zur Identitätsprüfung

Wichtig für die Antragstellung ist die persönliche Identifikation durch das Postident-Verfahren, das in jeder Postfiliale durchgeführt werden kann und mit dem die Identität des Antragstellers überprüft wird. Das Postident-Verfahren erfüllt den Zweck, die Identität des Antragstellers zweifelsfrei festzustellen und betrügerische Aktivitäten sowie illegale Geschäfte zu unterbinden. Für die Durchführung des Verfahrens wichtige Unterlagen sind die, die für die Antragstellung eines Ratenkredits erforderlich sind, sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Das Postident-Verfahren ist ein kostenfreies Verfahren, das nicht allein auf die Vergabe von Ratenkrediten begrenzt ist, sondern auch bei der Eröffnung und beim Führen von Bankkonten angewendet wird. Insoweit dient das Postident-Verfahren nicht nur der Sicherheit des Kreditgebers, sondern auch der Sicherheit des Kreditnehmers.

Die Rückzahlungs- und Kündigungsmodalitäten eines Ratenkredits

Die Rückzahlung des Ratenkredits erfolgt in monatlichen Raten von gleicher Höhe. Eine Monatsrate setzt sich jeweils aus der Tilgungsrate, dem vereinbarten Zinssatz sowie anfallenden Gebühren des Kreditgebers zusammen.

Ein laufender Ratenkredit kann von beiden Vertragsteilnehmern gekündigt werden, also sowohl vom Kreditgeber als auch vom Kreditnehmer. Nach einer seit dem 11. Juni 2010 geltenden EU-Richtlinie haben Kreditnehmer das Recht, einen Ratenkreditvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Banken haben aufgrund des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Vertrag allerdings das Recht, vom Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, die gesetzlichen Grenzen unterliegt. Danach hat der Kreditgeber das Recht, bei Krediten mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal 0,1 Prozent des Restsaldos zu verlangen und bei weniger als zwölf Monaten nicht mehr als 0,5 Prozent.

Die Bank als Kreditgeber kann den Ratenkredit nur kündigen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind und zwar dann,

  • wenn der Kreditnehmer mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinander folgenden Kreditraten ganz oder teilweise in Verzug ist und
  • wenn sich die Rückstände der Kreditraten bei einer Laufzeit des Kredits unter drei Jahren auf mindestens zehn Prozent und bei einer Laufzeit von über drei Jahren auf mindestens fünf Prozent des Nennbetrages belaufen und 
  • wenn der Kreditgeber, also die Bank, in der dritten Mahnung die Kündigung des Ratenkredits unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist und mit Verweis auf die Folgen angedroht hat.

Auch wenn es vergleichsweise einfach ist, als Verbraucher einen Ratenkredit zu bekommen, sollte dieser nur dann beantragt werden, wenn er für eine Investition tatsächlich benötigt wird. Nicht empfehlenswert ist, einen Ratenkredit aufzunehmen, der lediglich Konsumzwecken dient.