Schwerarbeit – Pensionskonto

Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden. Welche Tätigkeiten als Schwerarbeit gelten, wurde durch Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz festgelegt. Wer eine bestimmte Anzahl an Schwerarbeitsmonaten erworben hat, kann vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen.