Stichtag – Pensionskonto

Zu diesem Tag wird festgestellt, ob der Versicherungsfall eingetreten ist und die Pensionsvoraussetzungen erfüllt sind, wie hoch die Leistung ist und welcher Pensionsversicherungsträger sie auszahlt. Er ist immer ein Monatserster und wird bei Eigenpensionen durch die Antragstellung, bei Hinterbliebenenpensionen durch den Todestag des/der Versicherten ausgelöst.