Versicherungsmonat

Die Versicherungszeiten werden in Versicherungsmonate zusammengefasst. In der Pensionsversicherung gilt als Versicherungsmonat jeder Kalendermonat, in dem Versicherungszeiten im Mindestausmaß von 15 Tagen vorhanden sind. In der Pensionsversicherung für Selbstständige können nur ganze Versicherungsmonate erworben werden.