Bildet die Basis für die Beitragsberechnung. In der Pensionsversicherung gilt als Beitragsgrundlage für pflichtversicherte Personen grundsätzlich das monatliche Bruttoeinkommen, das mit der Hächstbeitragsgrundlage begrenzt ist.
Bildet die Basis für die Beitragsberechnung. In der Pensionsversicherung gilt als Beitragsgrundlage für pflichtversicherte Personen grundsätzlich das monatliche Bruttoeinkommen, das mit der Hächstbeitragsgrundlage begrenzt ist.