Höchstbeitragsgrundlage

Obergrenze des monatlichen Bruttoerwerbseinkommens, von dem Beiträge zur Pensionsversicherung zu entrichten sind. Darüberliegende Einkünfte bleiben beitragsfrei, sind daher pensionsunwirksam. Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt im Jahr 2014 EUR 4.53000 und wird jedes Jahr der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.