Ab dem 1.1.1955 geboreneVersicherte können beim zuständigen Pensionsversicherungsträger eine Information über den Stand des Pensionskontos (Kontomitteilung) beantragen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kontomitteilung mit der Bürgerkarte oder mit aktivierter Handy-Signatur ab Freischaltung durch die PVA online abzufragen.
Die unverbindliche Kontomitteilung enthält:
- die Gesamtgutschrift
- die Jahressumme der Beitragsgrundlagen
- die Teilgutschrift
- die Beitragsleistung