Pensionskontomitteilung

Ab dem 1.1.1955 geboreneVersicherte können beim zuständigen Pensionsversicherungsträger eine Information über den Stand des Pensionskontos (Kontomitteilung) beantragen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kontomitteilung mit der Bürgerkarte oder mit aktivierter Handy-Signatur ab Freischaltung durch die PVA online abzufragen.

Die unverbindliche Kontomitteilung enthält:

  • die Gesamtgutschrift
  • die Jahressumme der Beitragsgrundlagen
  • die Teilgutschrift
  • die Beitragsleistung