Aufwertungsfaktoren Pension

Die für die Berechnung der Bemessungsgrundlage heranzuziehenden Beitragsgrundlagen und Sonderzahlungen werden mit gesetzlich festgelegten Faktoren aufgewertet, um eine Anpassung an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse sicherzustellen. Diese Aufwertungsfaktoren werden jährlich neu festgesetzt.