Die für ein Kalenderjahr erworbenen Beitragsgrundlagen werden zusammengezählt. Dabei darf die Jahreshöchstbeitragsgrundlage nicht überschritten werden. 1,78 % (gesetzlich festgelegter Kontoprozentsatz) dieser Beitragsgrundlagensumme werden dem Pensionskonto gutgeschrieben (Teilgutschrift). Die Gesamtgutschrift wird aus der Summe der aufgewerteten Teilgutschriften ermittelt. Die Teilgutschrift des letzten Kalenderjahres wird nicht aufgewertet.