Darunter versteht man bei Frauen das vollendete 60., bei Männern das vollendete 65. Lebensjahr. Für Frauen wird das Regelpensionsalter ab 1.1.2024 schrittweise dem Regelpensionsalter der Männer angepasst.
Darunter versteht man bei Frauen das vollendete 60., bei Männern das vollendete 65. Lebensjahr. Für Frauen wird das Regelpensionsalter ab 1.1.2024 schrittweise dem Regelpensionsalter der Männer angepasst.