Auslandsaufenthalt – Pensionskonto

Pensionen aus der Pensionsversicherung ruhen bei Auslandsaufenthalt. Das Ruhen tritt aber nicht ein, wenn der Auslandsaufenthalt in einem Kalenderjahr insgesamt zwei Monate nicht überschreitet, der Versicherungsträger die Zustimmung zum Auslandsaufenthalt erteilt, sich der Berechtigte im Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Land, mit dem ein zwischenstaatliches Abkommen besteht, aufhält.