Parallelrechnung – Pensionskonto

Pensionsberechnung für alle Personen, die am 1. Jänner 2005 unter 50 Jahre alt waren und vor 2005 Versicherungsmonate in der gesetzlichen Pensionsversicherung erworben haben. Wurde ab 1.1.2014 durch die Kontoerstgutschrift auf dem Pensionskonto abgelöst.