Lastschrift – Erklärung

Die Lastschrift stellt in Österreich ein wichtiges Zahlungsinstrument im bargeldlosen Zahlungsverkehr dar. Dabei wird der jeweilige Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen berechtigt, eine Forderung einzuziehen. Beim Zahlungspflichtigen äußert sich dies dann in Form einer Kontobelastung, während der Zahlungsempfänger eine Kontogutschrift erhält. Die Veranlassung des Lastschriftverfahrens geht immer direkt vom Geldnehmer aus. Sicherheitstechnisch ist das Verfahren an die Funktionsweise des Dauerauftrags ausgerichtet; allerdings können die Beträge beim Lastschriftverfahren variieren, während beim Dauerauftrag der Betrag von vornherein festgelegt ist.

SEPA-Lastschriftverfahren hat das österreichische Lastschriftverfahren abgelöst

Seit 2009 steht für diese Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen die SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Im Gegensatz zum davor gültigen österreichischen Lastschriftverfahren können Euro-Zahlungen seitdem sowohl im inländischen Zahlungsverkehr als auch für grenzüberschreitende Zahlungen eingesetzt werden. Seit 2014 ist das österreichische Lastschriftverfahren dann komplett eingestellt worden, da ab diesem Zeitpunkt die SEPA-Variante die länderspezifischen Einzugsverfahren endgültig und vollumfänglich ablöste. Die Rechtsgrundlage der SEPA-Lastschriften basiert dabei grundsätzlich auf einem Mandat. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der jeweiligen Forderungen via Lastschriftverfahren durch den Zahlungsempfänger. Ein solches Mandat beauftragt gleichzeitig die Bank, entsprechend eingereichte Lastschriften durchzuführen, wobei dann das Konto des Zahlungspflichtigen belastet wird.

Aktuell existieren zwei unterschiedliche SEPA-Lastschriftverfahren

Grundsätzlich müssen Sie hierbei zwischen zwei unterschiedlichen SEPA-Lastschriftverfahren unterscheiden. Zum einen können Sie diesbezüglich auf die SEPA-Basislastschrift zurückgreifen oder Sie entscheiden sich zum anderen für die SEPA-Firmenlastschrift. Während zweitere Variante ausschließlich für die Unternehmen respektive für Geschäftskunden (hier: business-to-business) vorgesehen ist, bezieht sich die Basisversion der SEPA-Lösung auf einen bargeldlosen Zahlungsverkehr, der im Grunde genommen der österreichischen Einzugsermächtigung ähnelt. Um das Verfahren nutzen zu können, benötigen Sie eine so bezeichnete Creditor-ID. Diese können Sie über Ihre Hausbank beantragen; die letztendliche Vergabe erfolgt aber immer durch die Österreichische Nationalbank.

Creditor-ID als Grundlage für das Nutzen von SEPA-Lastschriftverfahren

Anschließend müssen Sie dem Zahler diese Creditor-ID sowie die Mandatsreferenz bekanntgeben. Bei der Realisierung des Lastschriftverfahrens sollten Sie zudem immer darauf achten, das Sie den Zahler eine entsprechende Vorab-Information zukommen lassen und die Fristen für das Einreichen der jeweiligen Lastschriften exakt eingehalten werden. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass das SEPA-Lastschriftverfahren nicht vollumfänglich realisiert werden kann. Liegt ein gültiges Mandat als Voraussetzung vor, kann eine autorisierte SEPA-Basislastschrift demnach innerhalb von 56 Tagen ab dem Zeitpunkt der Einreichung wieder an den Einreicher zurückgegeben werden. Tritt dieser Fall ein, wird zeitgleich die Kontobelastung rückgängig gemacht. Wird der Bank dagegen eine unautorisierte Lastschrift ohne entsprechendes Mandat vorgelegt, kann die Abbuchung innerhalb von 13 Monaten storniert bzw. zurückgerufen werden. Das Zahlungsdienstgesetz dient hierbei als rechtliche Grundlage für die Vorgehensweise.