Als Devisen bezeichnet man Forderungen, die auf ausländische Währungen lauten und an einem ausländischen Platz zahlbar sind.
Zu Devisen zählen:
- Guthaben bei ausländischen Banken in fremder Währung
- auf fremde Währungen lautende und im Ausland zahlbare Wechsel und Schecks.
Die als Sorten bezeichneten ausländischen Banknoten und Münzen sind keine Devisen im Sinne der klassischen Definition. Devisenforderungen unterliegen dem Niederstwertprinzip, d. h., Währungsverluste müssen bei der Bilanzierung berücksichtigt werden, Währungsgewinne schlagen erst bei der Realisierung (Einzug) zu Buche.