Eine Aktie bedeutet nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG) ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft (per Anteilschein) an ihren Besitzer verbrieft und ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) einer Aktiengesellschaft (AG) darstellt. Zusätzlich überträgt sie Rechte und Pflichten an den Aktionär, was mit dem Geschäftsanteil bei einer GmbH vergleichbar ist.
Fakten Aktie
- Anteil an einer Gesellschaft
- Bruchteil des Grundkapitals einer AG
- Rechte und Pflichten eines Aktionärs