Hypothek

Im österreichischen Sachenrecht bezeichnet Hypothek ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache.

Im Grundbuch eingetragenes Recht, das es dem Gläubiger gestattet, sich im Fall der Nichtbezahlung der Schuld, sich am Grundbesitz zu befriedigen. Im Gegensatz zur Grundschuld setzt die Hypothek eine zugrundeliegende Forderung voraus, d. h. die Hypothek dient einem Gläubiger, in der Regel einer Hypothekenbank, als Sicherung für einen langfristigen Kredit. Die Eintragung einer Hypothek erfolgt in Abteilung III des Grundbuches, das beim jeweiligen Amtsgericht geführt wird. Hypotheken dienen hauptsächlich der Finanzierung von Immobilien. Ausleihende Geldinstitute sind in der Regel Hypothekenbanken bzw. Realkreditinstitute und Bausparkassen. Die Absicherung im Grundbuch erfolgt (außer bei Bausparkassen) an erster Rangstelle.

Handelt es sich um eine zur Sicherheit eines betrieblichen Kredites aufgenommene Hypothek, die als Betriebsschuld geführt wird, so sind die Zinsen hierauf abzugsfähige Betriebsausgaben sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Körperschaftsteuer. Lediglich bei der Gewerbesteuer wird die Abzugsfähigkeit eingeschränkt, da es sich um eine Dauerschuld (langfristig) handelt.

Bei Hypotheken auf im Privatvermögen befindlichen vermieteten Grundstücken sind die Zinsen als Werbungskosten abzugsfähig.

Weitere Begriffe : Tilgung, Schuldzinsen, Grundbuch, Pfandrecht, Grundbuchpfandrecht