Feststellung der Versicherungszeiten und des Pensionsanspruches

Über Antrag stellt der Pensionsversicherungsträger fest, wie viele bzw. welche Versicherungszeiten bisher in der Pensionsversicherung erworben wurden. Weiters können Versicherte überprüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Pension erfüllt sind bzw. erfüllt werden können.