Wertpapier

In Österreich (und Deutschland) gibt es in allgemeinen Gesetzen keine konkrete Definition des Wertpapierbegriffs. Es handelt sich um ein Schriftstück, in welchem ein Vermögens- oder Geldwert oder ein sonstiges Recht verbrieft ist.

In Österreich (und Deutschland) wird die Definition des Wertpapierbegriffs vom Rechtshistoriker Heinrich Brunner (aus dem Jahre 1882) angewendet. Danach handelt es sich um eine Urkunde, in der ein privates Recht in der Weise verbrieft ist, dass zur Geltendmachung des Rechts die Innehabung der Urkunde erforderlich ist.